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Kiffen und Autofahren – Deutscher Verkehrsgerichtstag empfiehlt höhere THC-Grenzwerte im Straßenverkehr

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Als Epizentrum des Verkehrsrechts gilt der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT). Er fand 2022 zum 60. Mal statt und beschäftigte sich, angesichts der möglicherweise bevorstehenden Legalisierung von Genusscannabis, mit Grenzwerten von THC beim Autofahren. Ergebnis des Kongresses war eine klare Empfehlung, den bisher erlaubten Wert von 0,1 Nanogramm pro Milliliter Blutserum nach oben anzupassen. Aufgrund dessen werfen wir im Folgenden einen Blick auf die Beweggründe dieser Entscheidung.

Alkohol- und THC-Werte: Das ist die aktuelle Grenze beim Autofahren

Im § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wird geregelt, wie berauscht eine Person sein darf, die aktiv am Straßenverkehr teilnimmt. Beim Alkohol liegen die Grenzwerte bei 0,25 mg/l in der Atemluft oder 0,5 Promille im Blut. Sobald diese Werte überschritten werden, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Allerdings steigt die Risikobereitschaft der Fahrer bereits ab 0,3 Promille, während die Konzentrationsfähigkeit und Urteilsfähigkeit nachlassen. Ein gesetzlich festgelegter Grenzwert ist in diesem Fall also sehr sinnvoll.

Komplizierter ist es hingegen bei Cannabis, welches aufgrund des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) ebenfalls als berauschende Substanz gilt und als solche auch im § 24a des StVG gelistet ist. THC kann sich direkt nach dem Konsum auf kognitive und psychomotorische Fähigkeiten auswirken. Daher galt bisher ein THC-Grenzwert von 0,1 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Das Problem ist jedoch, dass dieser Wert kaum etwas über die tatsächliche Fahrtüchtigkeit einer Person aussagt. Grund dafür ist, dass Cannabis häufig noch Tage oder gar Wochen nach dem Konsum im Blut festgestellt werden kann – ohne, dass zum Zeitpunkt des Tests tatsächlich eine kognitive Beeinträchtigung festgestellt werden kann. Ohne weitere Zusatzinformationen lassen sich weder die Stärke, noch der genaue Zeitpunkt des Cannabis-Konsums ablesen. Trotz dessen bedeutet das Überschreiten des Grenzwertes zunächst den Verlust des Führerscheins.

Wie lange warten? THC ist aufgrund seines unterschiedlich starken Abbaus verschieden lange nachweisbar

THC kann nicht nur im Blut nachgewiesen werden, sondern auch im Speichel, Urin und in der Haarwurzel. Die Halbwertszeit des Tetrahydrocannabinols ist lang und wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst. Unter anderem spielen die Regelmäßigkeit und Intensität des Cannabis-Konsums eine Rolle, ebenso wie die Körperfettkonzentration und der Stoffwechsel. Sogar das biologische Geschlecht kann Einfluss auf den Substanzabbau nehmen.

Experten wie Prof. Dr. Stefan Tönnes betonen zudem die mangelnde wissenschaftliche Gewissheit. Schließlich kann nicht allein anhand des THC-Grenzwertes bemessen werden, ob eine Person im Straßenverkehr gefährlich werden kann oder nicht. Der Leiter der Abteilung Forensische Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin an der Universität Frankfurt am Main hat zu diesem Thema geforscht. Wobei er bereits 2021 in Anhörungen des Bundestages darauf verwies, dass die Studienlage im Bereich des Geringkonsums von Cannabis unzureichend sei. Diesen Standpunkt vertrat er auch bei seinem Referat auf dem 60. Deutschen Verkehrsgerichtstag: „Stand der Wissenschaft ist, dass sich hinsichtlich der Wirkung bzw. des Verkehrsunfallrisikos Wirkstoffkonzentrationen entsprechend den zum Alkohol anerkannten ‘Grenzwerten’ wissenschaftlich nicht etablieren lassen.“

Hohe Strafen: Selbst Patienten mit medizinischem Cannabis sind nicht ganz geschützt

Wenn bei einer Kontrolle der THC-Grenzwert von 0,1 Nanogramm pro Milliliter Blutserum überschritten wird, können die Konsequenzen fatal sein. In der Regel wird den Betroffenen die Fahrerlaubnis vorübergehend entzogen. Erst durch das Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, der sogenannten MPU, kann diese wieder zurückerlangt werden. Die dabei entstehenden Kosten sind selbst zu tragen. Selbst Patienten von Medizinalcannabis kann das betreffen. In § 24a des StVG ist zwar festgelegt, dass Cannabis als verschriebenes Arzneimittel nicht den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit erfüllt, sofern man weiterhin verkehrstauglich ist oder im Zweifelsfall die Fahrtüchtigkeit von einem behandelnden Arzt bestätigt wird. Dennoch ist die Polizei dazu angehalten, eine Weiterleitung an die Fahrerlaubnisbehörde zu unternehmen. Diese wiederum kann eine MPU anordnen.

Sinnvolle Teststrategie anstelle eines willkürlichen Grenzwerts

Interessant ist, dass THC vor allem in Verbindung mit dem Konsum von Alkohol zu einer erhöhten Unfallquote zu führen scheint, während geringe THC-Konzentrationen im Blut bisher nicht mit erhöhten Schadensverhalten im Straßenverkehr in Verbindung stehen. Daher wird auch die Aussagekraft der bisherigen Testpraxis in Frage gestellt.

Cannabis-Konsum: Bisheriger Testablauf

Wenn der Verdacht auf Cannabis-Konsum besteht, wird zunächst das Verhalten des Fahrers bzw. der Fahrerin überprüft. Daraufhin folgt ein Speicheltest zur Überprüfung des THC-Gehalts. Bei einem positiven Testergebnis kommt es zu einem Bluttest. Das Problem bei dieser Verfahrensweise ist jedoch, dass die Ergebnisse von Speichel- und Bluttest häufig nicht übereinstimmen. Bei der MPU werden zudem Haaruntersuchungen vorgenommen, welche allerdings nicht berücksichtigen, dass sich sogar bei passivem Konsum THC in den Haarwurzeln absetzen kann. Aufgrund dieser Problematiken werden sinnvollere Prüfmaßnahmen gefordert, ebenso eine Anhebung des bisher wenig aussagekräftigen THC-Grenzwertes. Wie ein sinnvoller Grenzwert aussehen könnte, wird kontrovers diskutiert. Die Vorschläge reichen von 3,7 Nanogramm pro Milliliter Blutserum – was ungefähr dem Grenzwert von 0,5 Promille für Alkohol entspricht – bis hin zu 7 oder 10 Nanogramm pro Milliliter Blutserum.

Mögliche Forderungen nach rechtlichen Anpassungen in Bezug auf Cannabis im Straßenverkehr

Aufgrund der oben aufgeführten Probleme des bisherigen Testverfahrens könnten die folgenden Empfehlungen für regulatorische Anpassungen bei Cannabis im Straßenverkehr abgeleitet werden:

  • Anhebung der THC-Grenzwerte für Genuss- und Medizinalcannabis
  • Ermittlung des akuten Rauschzustandes und nicht der potenziellen Restwerte aus dem Cannabis-Konsum der vergangenen Wochen
  • Angemessene Strafen, die in einem entsprechenden Verhältnis zur tatsächlich ausgehenden Gefahr für die allgemeine Verkehrssicherheit stehen
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol in Kombination mit Cannabis sollte härter bestraft werden, aufgrund der nachweislich erhöhten Unfallgefahr

Fazit: Kiffen und Autofahren ist auf andere Weise gefährlich als Alkohol am Steuer

Das in Cannabis enthaltene THC kann psychoaktiv wirken und aufgrund von motorischen Beeinträchtigungen und einer verzögerten Reaktionszeit die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Daher ist es grundsätzlich sinnvoll, Grenzwerte für Cannabis festzulegen. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass THC anders als Alkohol wirkt und auch bei der Halbwertszeit für den Substanzabbau große Unterschiede bestehen. Die auf dem 60. Deutschen Verkehrsgerichtstag ausgesprochene Empfehlung für einen höheren THC-Grenzwert empfinden viele Menschen daher als ein wegweisendes Signal.

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