Cannabis Legalisierung 5 minute read

Cannabis: Die aktuelle Rechtslage in Deutschland

Cannabis: Die aktuelle Rechtslage in Deutschland

Cannabis: Alles Wissenswerte über die aktuelle Rechtslage in Deutschland

Um die aktuelle Rechtslage bezüglich Cannabis zu klären, muss zunächst klargestellt werden, was der Gesetzgeber unter dem Begriff „Cannabis“ versteht. Zunächst einmal ist Cannabis der lateinische Begriff für die Hanfpflanze. Doch umgangssprachlich wird er auch für alle Rauschmittel verwendet, die aus Hanf gewonnen werden. Dazu zählen Marihuana und Haschisch. Während Marihuana aus getrockneten Hanfblüten besteht, handelt es sich bei Haschisch um das getrocknete Harz der Hanfpflanze. Beides kann geraucht oder in Speisen und Getränken konsumiert werden. Dennoch unterscheidet das Cannabisgesetz in Deutschland nicht zwischen dem Rohstoff, also der Hanfpflanze, und den Cannabis-Endprodukten. Zudem findet man den Wirkstoff THC, welcher für die berauschende Wirkung verantwortlich ist, fast ausschließlich im weiblichen Hanf. Trotzdem fallen auch männliche Hanfpflanzen unter das Gesetz, ebenso wie der nahezu THC-freie Nutzhanf. Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist lediglich von „Cannabis“ die Rede, somit umfasst es die Hanfpflanze an sich, alle Pflanzenbestandteile sowie Marihuana und Haschisch. Was genau im BtMG geregelt ist und ob Cannabis in Deutschland erlaubt oder verboten ist, erfährst du im Folgenden.

Das deutsche Cannabisgesetz

Der Umgang mit Cannabis wird in Deutschland im Betäubungsmittelgesetz geregelt. In diesem ist Cannabis als „nicht verkehrsfähig“ eingestuft. Demnach sind der Anbau, Besitz, Handel und Erwerb von Cannabis illegal und somit strafbar. Zudem ist es nicht erlaubt, Cannabis einzuführen, auszuführen, in Verkehr zu bringen oder sich in sonstiger Weise zu verschaffen. Einzig der Cannabiskonsum ist in Deutschland nicht direkt strafbar. Die Rechtslage ist jedoch etwas komplizierter. So geht der Konsum häufig mit einem kurzfristigen Cannabis-Besitz einher, welcher wiederum strafrechtlich verfolgt werden kann. Ein Verstoß gegen das BtM-Gesetz kann mit einer Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Ausnahmen vom Cannabisverbot in Deutschland

Vom Cannabisverbot ausgenommen sind landwirtschaftliche Betriebe, die mit einer Sondergenehmigung Nutzhanf anbauen und Unternehmen, die Cannabis für medizinische Zwecke anbauen. In beiden Ausnahmefällen müssen allerdings strenge Auflagen erfüllt werden. Ebenso ist es seit 2017 Ärzten erlaubt, Cannabis auf Rezept zu verschreiben. In Frage kommen dabei allerdings nur Patienten, bei denen eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und Standard-Therapien nicht zur Verfügung stehen bzw. angewendet werden können. Zudem muss bei den Patienten eine Aussicht auf eine Verbesserung der Lebensqualität bestehen. Die verschriebenen Cannabisarzneimittel sind allerdings nur für den Eigenbedarf und dürfen nicht weitergegeben werden. Auch der Selbstanbau von medizinischem Cannabis ist in Deutschland nicht zulässig.

Strafen: Diese rechtlichen Konsequenzen kommen bei einem Verstoß auf dich zu

Bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ist das Spektrum der Strafen recht groß – von einer Geldstrafe bis zu 5 Jahren Haft ist alles möglich. Beim Strafmaß kommt es vor allem auf das Vergehen an. So wird der beabsichtigte Handel mit Minderjährigen sowie die Cannabiseinfuhr aus dem Ausland wesentlich härter bestraft, als der Besitz zum Eigenbedarf. Beim Eigenbedarf handelt es sich zumeist um geringe Mengen Cannabis. In diesen Fällen kann die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen. In Deutschland gibt es jedoch keine bundeseinheitliche Definition, was unter einer „geringen Menge“ zu verstehen ist, damit sie im Toleranzbereich des Eigenbedarfs liegt. In einigen Bundesländern sind es 6 Gramm in anderen wiederum 10 bis 15 Gramm. Hierbei handelt es sich stets um das Gewicht des sichergestellten Cannabis-Produktes und nicht um den THC-Wert. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren jedoch nur einstellen, wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, es sich um Eigenbedarf und eine geringe Menge handelt. Das öffentliche Interesse ist immer dann gegeben, wenn die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet ist oder jemand so konsumiert, dass Minderjährige zum Nachahmen verführt werden.

Eine einheitliche Regelung gibt es hingegen für die „nicht geringe Menge“ Cannabis. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt der Grenzwert hier bei 7,5 Gramm THC. Hierbei handelt es sich um den Wirkstoffgehalt von THC und nicht um das Gewicht des Produktes. Wer diesen Cannabis-Grenzwert überschreitet, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Weitere rechtliche Folgen bei Missachtung der Cannabis-Regelungen

Egal, ob der Besitz oder Cannabiskonsum unter 18 Jahren, wenn Minderjährige gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, wird dies dem Jugendamt gemeldet. Zudem wird der Vorfall in das polizeiliche Auskunftssystem „Polas“ aufgenommen. Dort werden die Daten über mehrere Jahre gespeichert, sodass es problematisch werden könnte, wenn der Jugendliche später einen bestimmten Beruf ergreifen möchte. Auch wenn der Konsum von Cannabis im Straßenverkehr festgestellt wird, drohen harte Strafen, da hier von einer Fremdgefährdung ausgegangen wird. Wer unter Cannabiseinfluss fährt und in eine Polizeikontrolle gerät, hat eine Ordnungswidrigkeit begangen. Bei einem ersten Vergehen ist in der Regel mit einer Geldbuße von 500 € und einem Fahrverbot von einem Monat zu rechnen. Wenn jemand zum wiederholten Mal nach dem Cannabiskonsum am Straßenverkehr teilnimmt, fallen die Strafen höher aus. Sollten im berauschten Zustand andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder verletzt werden, kann die Folge eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren sein. Bei Cannabis am Steuer wird die zuständige Führerscheinstelle zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) fordern. Außerdem kann der Cannabiskonsum auch arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Kommt bald die Cannabis-Legalisierung? Diese Eckpunkte wurden bereits beschlossen

Die Gesetzgebung bezüglich Cannabis wird sich in naher Zukunft grundlegend ändern. Bereits im November 2021 wurde im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken legalisiert wird. Knapp ein Jahr später, im Oktober 2022, wurden schließlich die Eckpunkte für die Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschlossen. Der Cannabis Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Cannabis und dessen Wirkstoff THC rechtlich nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. So sollen der Erwerb und Besitz von maximal 20 bis 30 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf straffrei sein. Auch der private Eigenanbau von Cannabis soll in Deutschland erlaubt werden. Für den Eigenanbau wird es jedoch Beschränkungen geben, so sollen nur drei weibliche Hanfpflanzen pro volljähriger Person erlaubt werden. Der Verkauf von Cannabis dürfe zudem nur in lizenzierten Fachgeschäften erfolgen. Zum Verkauf zugelassen werden voraussichtlich Cannabis-Produkte zum Rauchen und Inhalieren sowie Cannabis in Form von Kapseln, Sprays und Tropfen. Wann Cannabis in Deutschland offiziell legal wird, steht jedoch noch in den Sternen. Einige Politiker gehen von 2023 aus, andere sind der Meinung, dass die Legalisierung erst 2024 umsetzbar sei. Mögliche Pro und Contra Argumente zur Legalisierung findest in unserem Artikel hier.

 

FAQ

Ist es legal Cannabis zu konsumieren?

Cannabis fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz, daher ist der Anbau, Besitz, Handel und Erwerb strafbar. Der Cannabiskonsum ist hingegen nicht direkt strafbar. Jedoch geht mit dem Konsum zumeist auch ein kurzfristiger Besitz einher, welcher wiederum strafrechtlich verfolgt werden kann. Häufig werden solche Verfahren allerdings eingestellt.

Wie hoch ist die Strafe für Cannabisbesitz?

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz kann mit einer Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Bei dem Besitz geringer Mengen Cannabis wird jedoch häufig von einer Strafverfolgung abgesehen, sofern kein öffentliches Interesse besteht.

Wann kommt die Legalisierung in Deutschland?

Die Cannabis-Legalisierung wird 2024 erwartet. Der aktuelle Gesetzentwurf spricht von einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken. Dies soll nur in lizenzierten Fachgeschäften oder Apotheken erfolgen. Auch der Eigenanbau von Cannabis soll legalisiert werden.

 

Beitragsbild: unsplash.com

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